Dienstentfernung eines Polizeibeamten (VG Trier, Urteil vom 18. September 2018 – 3 K 14676/17.TR -)
In seiner Pressemitteilung vom gestrigen Dienstag teilte das Verwaltungsgericht Trier mit, dass es einen Polizeibeamten wegen erheblicher Straftaten im außerdienstlichen Bereich und einer im innerdienstlichen Bereich begangener Straftat, aus dem Dienst entfernt habe.
Der Beamte habe im außerdienstlichen Bereich mehrere Betrugsstraftaten begangen und Schulden im fünfstelligen Bereich angehäuft. Schließlich habe er sich im innerdienstlichen Bereich eines Diebstahls mit Waffen schuldig gemacht, indem er einen 5 Euroschein entwendete und hierbei eine Waffe mit sich führte.
Dem könne die Geringwertigkeit des entwendeten Betrags nicht entlastend entgegengehalten werden so das VG Trier, weil diesem entlastenden Umstand der wesentlich schwerwiegendere Umstand der Ausführung des Diebstahls mit Waffe entgegenstehe. Zudem würde ein solches Verhalten das Betriebsklima und die Funktionsfähigkeit der Verwaltung empfindlich stören.